ERSTE ANWALTLICHE AUSKUNFT
EAA: Erste (unentgeltliche) Anwaltliche Auskunft - allgemeine Information
Um allen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu „ihrem Recht" ohne Angst vor hohen Kosten zu ermöglichen, führen die steirischen Rechtsanwälte auch im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag an jedem Freitag nachmittag von 14 bis 17 Uhr abwechselnd in verschiedenen Anwaltskanzleien eine unentgeltliche erste Rechtsauskunft durch.
Mit der kostenlosen überschlägigen Erstinformation über die Rechtslage (wie etwa im Ehe- und Familienrecht, im Schadenersatzrecht, im Unternehmens-, Vertrags- oder Erbrecht) soll jedermann die Möglichkeit erhalten, sich Kenntnis darüber zu verschaffen, ob überhaupt Ansprüche oder Rechte bestehen, gegen wen diese allenfalls durchgesetzt werden können, und wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind. Niemand soll mehr darauf angewiesen sein, sich durch Hörensagen über die Rechtslage zu „informieren". Es soll vermieden werden, dass durch unbedachte Handlungen oder Äußerungen die eigene Position verschlechtert wird, und im folgenden Streitfall die Frage gestellt werden muss: „Warum sind Sie denn nicht schon früher gekommen?"
Diensteinteilung von Dezember 2015 bis März 2016 in Bruck und Kapfenberg
Diensteinteilung von Dezember 2015 bis März 2016 in Kindberg und Mürzzuschlag
Diensteinteilung von April 2016 bis September 2016 in Bruck, Kapfenberg, Kindberg und Mürzzuschlag