29.10.2016
Feuerwerke - Antrag
Feuerwerkskörper, die nur eine sehr geringe Gefahr darstellen,und einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen (F1), können auchin geschlossenen Bereichen verwendet werden.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen im Ortsgebiet nichtverwendet werden, die Bürgermeisterin/der Bürgermeister kannAusnahmen genehmigen.