08.07.2022
Gewerbe - Rechtsnachfolge - Umgründung
Bei Umgründungen (Verschmelzungen, Umwandlungen,Einbringungen, Zusammenschlüssen, Realteilungen und Spaltungen)geht die ursprüngliche Berechtigung zur Gewerbeausübung auf die Nachfolgeunternehmerin/denNachfolgeunternehmer (Rechtsnachfolgerin/Rechtsnachfolger)über.